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有木有谁可以提供LFGB B 80.03-1 、LFGB B 80.03-2标准原文啊?

  • 小红帽的狼外婆
    2013/06/18
  • 私聊

食品接触材料

  • 谁能提供个原文,感谢~
    +关注 私聊
  • 一曝十寒

    第1楼2013/06/24

    期待大神出现

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    +关注 私聊
  • 小红帽的狼外婆

    第2楼2013/06/26

    为什么还没有大神出现?都等好久了~

    一曝十寒(zwhyghl) 发表:期待大神出现

0
    +关注 私聊
  • claeiy

    第3楼2013/06/29

    LFGB § 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
    Es ist verboten,
    1. Bedarfsgegenstände derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei
    bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die
    Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch
    toxikologisch wirksame Stoffe oder durch Verunreinigungen, zu schädigen,
    2. Gegenstände oder Mittel, die bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem
    Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre stoffliche
    Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch wirksame Stoffe oder
    durch Verunreinigungen, zu schädigen, als Bedarfsgegenstände in den
    Verkehr zu bringen,
    3. Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bei dem
    gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln so zu
    verwenden, dass die Bedarfsgegenstände geeignet sind, bei der Aufnahme der
    Lebensmittel die Gesundheit zu schädigen.

    LFGB § 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
    (1) Es ist verboten, Materialien oder Gegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.
    1, die den in Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 festgesetzten
    Anforderungen an ihre Herstellung nicht entsprechen, als Bedarfsgegenstände zu
    verwenden oder in den Verkehr zu bringen.
    (2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
    Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, jeweils auch in
    Verbindung mit Abs. 2, genannten Zwecke erforderlich ist,
    1. vorzuschreiben, dass Materialien oder Gegenstände als Bedarfsgegenstände
    im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 nur so hergestellt werden dürfen,
    dass sie unter den üblichen oder vorhersehbaren Bedingungen ihrer
    Verwendung keine Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche in Mengen
    abgeben, die geeignet sind,
    a) die menschliche Gesundheit zu gefährden,
    b) die Zusammensetzung oder Geruch, Geschmack oder Aussehen der
    Lebensmittel zu beeinträchtigen,
    2. für bestimmte Stoffe in Bedarfsgegenständen festzulegen, ob und in welchen
    bestimmten Anteilen die Stoffe auf Lebensmittel übergehen dürfen.
    Materialien oder Gegenstände, die den Anforderungen des Satzes 1 Nr. 2 nicht
    entsprechen, dürfen nicht als Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1
    verwendet oder in den Verkehr gebracht werden.
    (3) Es ist verboten, Lebensmittel, die unter Verwendung eines in Absatz 1 genannten
    Bedarfsgegenstandes hergestellt oder behandelt worden sind, als Lebensmittel
    gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen.

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  • 该帖子已被版主-一曝十寒加5积分,加2经验;加分理由:好像答偏了,但是还是要鼓励热心应助。
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